Bundesweite öffentliche Gebührenerhöhungen bis zu 190% der Kosten p.a.!
Bundesweit müssen Sie sich auf erhebliche öffentliche Gebührenerhöhungen einstellen. Mit der sog. (politischen) bundesweiten Entschuldungsvorgabe bis 2020 wurde der Erhöhungsmarathon eingeläutet! So wurde z.B. in WERL der Hebesatz der Grundsteuer B von 421% auf 800% erhöht. Die kostenmäßige Auswirkung ist eine 190%-ige Erhöhung des Grundsteuerbetrages p.a.! Beschlossen im Juni 2012 mit Wirkung ab 01.01.2013! Das nennen wir mal Planungssicherheit! Machen Sie sich auf einiges gefasst!
=> Kennen Sie die bzw. Ihre jeweiligen Berechnung-/ Veranlagungsgrundlagen für Grundsteuer oder Niederschlagswasser?
=> Warum zahlen Sie welchen Grundsteuer-/ Niederschlagswasserbetrag?
Gerade für Misch- oder/ und Gewerbeimmobilien sind die Bewertungskriterien für viele ein Buch mit 7 Siegeln! Wir prüfen, wie sich die tatsächliche Bewertungssituation (Sachwert-/ Ertragswertprüfung) der Immobilie individuell und aktuell darstellt. Wenn Sie über keine oder nur differenzierte Abrechnungsvereinbarungen verfügen, treffen Sie als Eigentümer die mit den bevorstehenden erheblichen Gebührenerhöhungen verbundenen Mehrbelastungen enorm.
Fangen Sie drastische Erhöhungen auf - sorgen Sie für Planungssicherheit!
Lassen Sie die bestehenden Berechnungsgrundlagen Ihrer Immobilien durch DeBI prüfen
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